Forum-Gewerberecht

» Eigenbetrieb Anzeige nach§ 14 GewO ?? «

Ein freundliches Hallo aus Euskirchen und  Willkommen   im Forum !

Das Problem hat sich hier bisher noch nicht gestellt.
Von der Logik her, würde ich bei Leistungen gegenüber Dritten zur Gewerbeanmeldung tendieren.
Aber dies rein instinktiv.
Ich habe bis jetzt noch nichts zu diesem Thema gefunden, daher gehe ich erstmal von einer Anmeldepflicht aus.
Ich bin gespannt, ob unsere Mitstreiter erfolgreicher bei der Suche sind und freue mich schon jetzt auf die Eintragungen.

Auch aus Euskirchen sonnige Grüße (aber hier ist´s schweinekalt, heute morgen -10 Grad C).



Gepostet am 13.03.2006 um 11:13 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3151#post3151


Beitrags-Print by Breuer76