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» Eigenbetrieb Anzeige nach§ 14 GewO ?? «
Guten Morgen und
liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich bin ratlos und bitte um Mithilfe !!!
Sind Eigenbetriebe generell Anmeldepflichtig nach § 14 GewO, wenn sie wirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen, die sie auch an 3. anbieten?
Der Eigenbetrieb verfolgt zwar hauptsächlich aber nicht ausschließlich öffentlich-rechtliche Aufgaben, sondern teilweise auch wirtschaftliche, die dann im Wettbewerb zu anderen Unternehmen stehen.
Müsste ein Eigenbetrieb nicht zumindest die Tätigkeiten anmelden, die er an 3. anbietet ?
Tätigkeitsfeld des Eigenbetriebs sind u. a. die Abfallwirtschaft, Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, Winterdienst, Kanalreinigung, Überwachung und Wartung von Abwasseranlagen, Ausführung der Verkehrssicherung für Straßen, Wege und Plätze, Hilfsbetriebe (u. a. Schlosserei, Schreinerei, Kfz-Werkstatt).
Einiger diese Aufgaben, wie z. B. Schlosserei, Schreinerei, Kfz-Werkstatt, werden an Private gegen Entgelt angeboten. Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister eingetragen.
Kennen Sie solche Fälle in Ihrer Stadt/Gemeinde? Melden Sie Eigenbetriebe im Gewerberegister an?
Oder können Sie mir die Gründe nennen, warum keine Gewerbeanzeige eines Eigenbetriebs notwendig wäre ?!
Im voraus
!!
und viele Grüsse aus dem sonnigen Rüsselsheim
Tanja Jurisch
Gepostet am 13.03.2006 um 11:00 von:
Benutzer: Tanja Jurisch
Der Original-Beitrag :
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