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» Änderung d. Geschäftsführung GmbH «

Nein, das ist er nicht. Wenn der gute Mann aus der GmbH ausgeschieden ist und es hierüber einen Gesellschafterbeschluss gibt, dann ist dieser rechtsverbindlich, so dass Sie keine Eintragung ins HR verlangen können. Genauso gültig ist natürlich der Eintritt des neuen Geschäftsführers, der die Gesellschaft vertritt und somit die Anzeige zu erstatten hat.

Viele Grüße
A. Thien

P.S. Ich hätte auch einfach schreiben können: Herr Mischner hat Recht!   



Gepostet am 17.12.2008 um 12:08 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31478#post31478


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