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» Änderung d. Geschäftsführung GmbH «

@Stralsundchen hat Recht, wobei ich die Fa. bezüglich der Meldung der Sitzverlegung erst nach Eintragung kontakten würde, da ja eigentlich erst der neue GF zur entsprechenden Tat schreiten kann.

Gruß aus Wetzlar
   
Frank Schuster



Gepostet am 16.12.2008 um 14:38 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31247#post31247


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