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» Anmeldepflichtige Betriebsstätte? «

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand bei der Definition des Begriffs "Betriebsstätte" etwas weiterhelfen, über den ich hier in einem Vertrag gestolpert bin.

Folgender SV:

Ein Versicherungsunternehmen aus dem EU-Ausland hat keine (Zweig-)Niederlassung hier in Deutschland. Das Unternehmen beschäftigt jedoch einen Mitarbeiter, der hier wohnhaft ist.

Dieser nutzt die ausländische Unternehmens-Email-Adresse für die Kundenkontakte/Geschäfte. Neben den am Ende jeder Email stets befindlichen Firmendaten sind zudem auch seine persönlichen Kontaktdaten aufgeführt (deutsche Telefon- und Faxnummer; jedoch keine deutsche Adresse). Der Mitarbeiter weist darauf hin, dass er jederzeit unter diesen persönlichen Kontaktdaten erreichbar wäre.

Kann man (gewerberechtlich) bei so einem Auftreten schon von einer "Betriebsstätte" des ausländischen Unternehmens sprechen oder ist dazu mehr erforderlich?

Besten Dank im voraus!
Kalle



Gepostet am 16.12.2008 um 10:46 von:
Benutzer: Kalle
Der Original-Beitrag :
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