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» Änderung d. Geschäftsführung GmbH «

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

und schon wieder muß ich eine Frage (sicherheitshalber) loswerden. Folgender Fall: bei einer im HR
eingetragenen GmbH ändert sich der Geschäftsführer. Die Änderung ist im HR noch nicht
eingetragen. Gesellschafterbeschluss liegt vor. Die Firma ist nun verzogen. Wer ist nun die Anzeigepflichtige Person? Das AG meinte das die Änderung der Geschäftsführung rein privatrechtlich sei und wir daher den neuen Geschäftsfüher auch vor Eintragung ins HR im Gewerberegister aufnehmen können. Trifft dies zu??? Bislang wird erst nach Eintragung im HR geändert.

Vielen Dank vorab und Viele Grüße
Sandra



Gepostet am 15.12.2008 um 14:44 von:
Benutzer: Sandra Hillebrand
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31203#post31203


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