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» Abstand Spielgeräte «

Hallo,

nach § 3 Abs. 2 SpielV sind die Geldspielgeräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen. Mit der Formulierung komme ich allerdings nicht ganz zurecht. Beteutet das, dass zwischen allen Geräten mindesten 1 m Platz sein muss, oder bezieht sich der Geräteabstand von Gerätemitte zu Gerätemitte, oder (bei Zweiergruppen) ist damit der Mindestabstand zwischen den Gruppen gemeint? Ich habe bisher wenig Erfahrung im Spielrecht, und die Spielhallenbetreiber behaupten natürlich, dass damit der Abstand von Gerätemitte zu Gerätemitte gemeint sei.

Danke für Eure Antworten.

Grüße aus der Pfalz

Andreas Bier



Gepostet am 15.12.2008 um 11:06 von:
Benutzer: abk
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