Forum-Gewerberecht

» Maklererlaubnis nach § 34c GewO «

Hallo,

in der Handwerksordnung ist nach § 4 die Fortführung des Betriebes nach dem Tode eines selbständigen Handwerkes für einen gewissen Zeitraum gestattet. Gibt es diese Möglichkeit auch bei einem Immobiliengewerbe, wo die Maklererlaubnis auf den verstorbenen Ehegatten ausgestellt war.

Gruß
Marliese Meder



Gepostet am 23.03.2005 um 09:48 von:
Benutzer: Meder Marliese
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=31#post31


Beitrags-Print by Breuer76