Forum-Gewerberecht

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Tach auch!

Außerdem würde ich das AG Charlottenburg informieren, denn durch die Verwendung einer nicht im Handelsregister eingetragenen Bezeichnung kann unter Umständen ein Firmenmissbrauch vorliegen, der durch das AG durch Festsetzung von Zwangsgeld beseitigt werden kann.



Gepostet am 02.12.2008 um 14:33 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30857#post30857


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