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Hallo Community,

es geht um folgendes:

Auf seiner Internetseite bietet ein Programmierer Dienstleistungen gegen Bezahlung an. Es wird behauptet, das Unternehmen bestünde seit 2006 und habe seinen Namen 2008 geändert.
Bei einer Namenrecherche in der Datenbank für Wort und Bildmarken war nichts zu finden. Eine USt-ID ist nicht angegeben und auch kein Hinweis um welche Art des Gewerbe es sich handelt.
Der Betreiber verlangt 25% Anzahlung auf seine Dienstleistungen und bietet zusätzlich Beschäftigung gegen Bezahlung auf der Internetseite an

Im Impressum steht z.B.

Handelsregister: Amtsgericht Berlin Mitte
USt-ID-Nr: folgt

In den AGBs steht:
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sind Bestandteil aller Verträge mit "Fantasiename", vertreten durch: "Name des Domaininhabers"

Für mich hat es den Anschein, dass der Betreiber der Webseite vorgibt, es handele sich bei der Firma um eine Gesellschaft und dass er der Geschäftsführer dieser Firma ist.

Alle rechtlichen Hinweise beziehen sich immer wieder nur auch den Fantasienamen und nicht auf den Betreiber der Webseite. Er gibt im Impressum zwar seinen Namen und seine Anschrift an, allerdings keinen Zusatz wie e.K.

Ist sowas erlaubt?
Wie kann man dagegen vorgehen?
Ist es strafbar?



Gepostet am 01.12.2008 um 10:15 von:
Benutzer: inmediaone
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30793#post30793


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