Forum-Gewerberecht

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Beitrag Nr. 4 von john 28.11.2008 05:09.
[I]-Der Hersteller MUß jedem Gerät ein Datenblatt beilegen, aus welchem ersichtlich wird nach wievielen Betriebsstunden das Gerät den angegebenen Stundenverlust mit einer Warscheinklichkeit von mindestens 95% erreichen wird.[/I]


Warum diese prozentuale Einschränkung? Innerhalb einer festen Anzahl von Spielstunden sollte es doch möglich sein den Stundenverlust 100%-tig zu garantieren! – Wir wollen doch die heutigen „Hintertüren“ fest verschließen und nicht neue Hintertüren schaffen.

Sinnlos ist es nichts zu unternehmen!



Gepostet am 29.11.2008 um 14:37 von:
Benutzer: alfi1950
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30764#post30764


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