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» Wirtschaftliches Betreiben einer PTB- zugelassenen Gerätebauart «

 Moin  

Die PTB überprüft die Einhaltung der Spielverordnung. Die Spielverordnung dient unter anderem (sic!) dem Spielerschutz. Sie bedient sich dazu der von ihr geschaffenen technischen Richtlinie. Die PTB kann und soll [b]nicht[/b] prüfen ob ein Gerät wirtschaftlich betrieben werden kann.

Jedem Aufsteller ist es überlassen, ob er ein Gerät eines bestimmten Herstellers betreibt oder nicht. Wenn das Gerät beliebt ist und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich, wird er es weiter betreiben. Wenn das Gerät beliebt ist aber nicht wirtschaftlich erfolgreich, zieht er es wieder ab und gibt es an den Hersteller zurück.

Ich muss davon ausgehen, dass es gewisse Geräte gibt, ob von Gauselmann oder von Novomatic, die aufgrund ihrer Verbreitung als sehr beliebt einzustufen sind und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich. Ansonsten könnten sich die Stückzahlen im Markt nicht halten.

[b]Wer es noch nicht bemerkt hat: Wir befinden uns in einer freiheitlichen, sozialen Marktordnung. Es bestimmen hauptsächlich Martkangebot und Marktnachfrage den Markt.[/b]

Ein zu starker Eingriff des Gesetzgebers wird dieses Gleichgewicht ungünstig verschieben.

Wenn ein Aufsteller es möchte, kann er ein Gerät mit einem Stundenverlust von 1 Euro betreiben. Wenn er es nicht möchte, zwingt ihn auch niemand.

Geräte mit Stundenverlusten jenseits von 25 Euro haben eine sehr geringe Halbwertzeit. Die Endverbrauchernachfrage (der Spieler) nach solchen Geräte ist gering.



Gepostet am 27.11.2008 um 16:12 von:
Benutzer: gottfried
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