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Halli Hallo,

den Treuhänder informieren würde ich auch.
Allerdings liegt es ja nicht in unserer Hand, eine Gewerbeanzeige zurückzuweisen, da diese ja weder ein Recht begründet noch sonst etwas. Anzeige annehmen und die Behörden informieren. Den Vorschlag von der Kollegin der ARGE finde ich sehr gut: kurze Einverständniserklärung vom Treuhänder/RA und Anzeige annehmen.



Gepostet am 26.11.2008 um 11:14 von:
Benutzer: Impreza1982
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30643#post30643


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