Forum-Gewerberecht

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Moin,

kann ich ja mal meinen ersten Beitrag nutzen und mich kurz vorstellen    

Bin seit 3 Jahren Gründungsberaterin in der ARGE Braunschweig (jaaa, ich weiß, daß man das Gewerbe nicht von Vollzeit auf Nebenerwerb umschreiben lassen muss    ) und habe hier regelmäßig Personen in der Beratung, die sich in der Wohlverhaltensphase befinden und sich erneut selbstständig machen (wollen).

Hier scheint es so zu sein, daß nur solche Personen, bei denen ohnehin eine Gewerbeuntersagung vorliegt oder den Voraussetzungen generell nicht entsprechen, nicht erneut gründen können.

Den Treuhändern, RA etc. ist es offenbar völlig egal. Ich laß mir von den Kunden häufig eine schriftliche Einwilligung des Treuhänders, RA geben, hat bislang nicht einer abgelehnt oder Einwände gegen eine Neugründung gehabt. Die fragen noch nicht mal nach, wo die Kunden das Startkapital herhaben!!

viele Grüße aus Braunschweig!



Gepostet am 26.11.2008 um 11:09 von:
Benutzer: KollegeIch
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