Forum-Gewerberecht

» Wanderlager «

Die Veranstaltung hier bei uns in Löhne wurde durch meinen Außendienstmitarbeiter überprüft. Eine Reisegewerbekarte wurde vorgelegt.

Tatsächlich wurde nur für den Abschluss von Reisen geworben. Wie in einem Reisebüro wurden Prospekte verteilt.

Es wurde nicht eine einzige Ware zum Verkauf angeboten.

Für uns gab es keinen Grund die - gut besuchte - Veranstaltung zu unterbinden. Wir hatten uns nicht angekündigt und unser MA hat sich auch nicht sofort zu erkennen gegeben, um zunächst den Ablauf der Veranstaltung abzuwarten.

Endlich mal was Positives zu berichten.



Gepostet am 09.03.2006 um 10:13 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3059#post3059


Beitrags-Print by Breuer76