Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von dieter116[/i]
[quote][i]Original von gmg[/i]
Moin Dieter !

BR 2012 Laola; Geldspielgerät nach neuer Spielverordnung.

Übringes mit Softwarevariante CC 5 drauf. > verfristete Software !

Manche Aufsteller scheint NICHTS zu interessieren !


Grüße[/quote]

Das stimmt leider, aber solange noch Tausende von Magic Games aufgestellt sind, ist das ja fast nur 'peanuts' ![/quote]

Ich bin halt eben ein "ordnungsliebender" Beamter !  Lesen  

Außerdem sehe ich den Betrieb von Geldspielgeräten mit verfristeter Software als illegales Glücksspiel an. Womit wir auch wieder im Bereich der Magic Games wären !

Den Rest können dann die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsbarkeit klären !

Grüße



Gepostet am 24.11.2008 um 15:29 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30553#post30553


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