Forum-Gewerberecht

» Vorschläge an den Gestzgeber zur Erweiterung/Änderung der SpVO / Techn. Richtl. «

Zur Sicherstellung , dass sich in einer Automatensoftware keine Schläferprogramme, Backdoors o.Ä. befinden :
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[b]Endgültiger Quelltext mit Dokumentation wird geprüft.[/b]
[b]Dieser Quelltext wird unter behördlicher Aufsicht ( oder besser bei einer Behörde) kompiliert.[/b]
[b]Nur dieses Kompilat darf als Gerätesoftware verwendet werden.[/b]
[b]Softwareupdate über Netzwerk darf nicht möglich sein.[/b]
[b]Sollte ein Softwareupdate aus Sicherheitsgründen (Manipulation durch Dritte) unverzüglich erforderlich sein, muss innerhalb von 14 Tagen der obige Vorgang entsprechend durchgeführt werden.[/b]

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Da insbesondere die Herstelleraufsteller in den Punkten der Verwendung eigener Software in der eigenen Aufstellung und illegaler Vernetzung auffällig geworden sind und weiterhin die Nachprüfung der Geräte durch eine einfache Neuzulassung unter neuer Zulassungsnummer umgehen , wäre hier Folgendes sinnvoll :

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[b]Die Zulassungsnummer muss unveränderbar an der Hauptfrontscheibe des Geräts angebracht werden, weiterhin an einem anderen grossen Gehäuseteil.[/b]
[b]Eine Neuzulassung eines bereits einmal zugelassenen Geräts darf nicht erfolgen.[/b]
[b]Die Zulassung eines Nachbaugerätes gilt für 3 Monate nach Abruf des Zulassungsbeleges , in dieser Zeit muss das Gerät von einem §7 Prüfer geprüft werden und kann dann weitere 2 Jahre in Betrieb bleiben.[/b]
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[b]Weiter müssen Behörden (zB OÄ) die Möglichkeit haben jederzeit und unangemeldet eine §7 Prüfung durchführen zu lassen.[/b]
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Weitere Vorschläge ?
Wem trägt man dieses am Besten vor ?



Gepostet am 20.11.2008 um 11:38 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30459#post30459


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