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» Gewerbeanmeldung während Insolvenzverfahren «

Hallo nach Sachsen-Anhalt !

Wenn ich mich noch recht an meinen letzten Lehrgang in Münster erinnere  Kopfkratz   , sollte eine erneute Gewerbeanmeldung unterbleiben, da die Gefahr während der Wohlverhaltensphase neue Schulden anzuhäufen, zu groß ist.
Eine Meldung an den Treuhänder sollte auf jeden Fall erfolgen.

Mal sehen, wie die anderen das sehen...   


Schöne Grüße aus dem Sauerland !



Gepostet am 17.11.2008 um 15:10 von:
Benutzer: Eddy
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30321#post30321


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