Forum-Gewerberecht

» Route im Reisegewerbe «

Eine Dame zeigte hier an mit ihrem Lebensmittelwagen durch den Ort zu fahren. Ok, Reisegewerbe ohne Kartenpflicht. So jetzt will sie aber noch wisssen, wo sie sich hinstellen darf und wo sie sich die Genehmigungen holt. Also: Privatgelände an Eigentümer wenden, bei Straßen an den Straßenbaulastträger.

Nun jetzt meine Frage: a) wie überzeuge ich mich, dass tatsächlich Nr. 9 (also immer gleiche Route) vorliegt und b) kontrolliert das einer?

So noch eine Frage, der Hauptbetrieb der Dame ist im Nachbarort. Wo muss sie die Anzeige nach § 55 vornehmen? Die Strecke soll ausschließlich hier sein.



Gepostet am 17.11.2008 um 14:03 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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