Forum-Gewerberecht

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    Überdennabelderweltgebietender.

Ich konnte zwar nur am gemeinsamen Abendessen und dem gemütlichen Abschluss teilhaben, war aber dennoch wieder begeistert. Wir Gewerberechtler gehören schon zu den Menschen mit einem klaren Leitbild und haben meist auch eine (oder mehrere) Linie(n).

Neben der Juristerei beherrschen wir mehrere Fremdsprachen, Dialekte oder Charaktere, können Rad, Motorrad oder Bahnfahren und wissen gutes Essen und Trinken zu schätzen.

Mit dem Forum haben wir auch noch ein Netzwerk, darin werden sich irgendwann unfähige Gewerbetreibende ebenso verfangen, wie gewisse Personen, deren Fehlleistungen oben bereits erwähnt wurden.

Wir sind auch immer bereit dazuzulernen, selbst am Nabel der Welt:

§ 69 (GewO) Festsetzung
(2) Die Festsetzung eines Wochenmarktes, eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.

Ein illustrer Kreis weiß nun, wer sich (ausnahmsweise) geirrt hat.

Das nächste Treffen wird weder in Hamm, noch in Ingolstadt stattfinden, es werden aber schon die nötigen Fäden gezogen. Meine Stadt ist noch nicht aus dem Rennen, es wird aber erst dann in Frage kommen, wenn mehr Kolleginnen und Kollegen aus dem Süden das Forum verstärken.

Ich freue mich schon auf das nächste Treffen und sag beim Abschied leise

   



Gepostet am 13.11.2008 um 10:19 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=30207#post30207


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