Forum-Gewerberecht

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Alles richtig. Trotzdem würde ich zunächst feststellen wollen, welche Art von Massagen dort erbracht werden sollen. Medizinische Massagen unterliegen dem § 6 GewO; Wellnessmassagen etc. dem § 14 GewO!



Gepostet am 08.03.2006 um 07:39 von:
Benutzer: pmcolonia
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