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» Gewerbeanmeldung während Insolvenzverfahren «

Hallo aus Sachsen-Anhalt,

ich brauche mal wieder eure Mithilfe. Vielleicht mach ich mir auch schon wieder zu viele Gedanken.

Folgendes:
Habe heute einen Bechluss in einem Insolvenzverfahren bekommen, in dem einem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde. Während der Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltensperiode) meldete er erneut ein Gewerbe an. Dem Schuldern wurden die Kosten der Wohlverhaltensperiode gestundet, da sich die maßgeblichen Vermögensverhältnisse seit Eröffnung des Verfahrens nicht wesentlich geändert haben.
Ich bin der Meinung, dass durch die Neuanmeldung eines Gewerbes sich die Vermögensverhältnisse ja doch geändert haben. Sollte das Insolvenzgericht nicht darüber informiert werden oder vielleicht sogar der Treuhänder. Mein Gedanke geht da mehr auf die Stundung der Kosten wegen Vermögenslosigkeit hin. Aber vielleicht ist das auch gar nicht meine Aufgabe.  Weißnicht  
Übrigens, das Gewerbe, welches auf das Insolvenzverfahren abzielt, wurde abgemeldet. Es wurde ein völlig neues Gewerbe angemeldet.

Danke im voraus.



Gepostet am 12.11.2008 um 10:48 von:
Benutzer: Steege
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