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Erinnert mich verdächtig an unsere Kioskbetriebe, die den Ausschank (Trinkhalle) auch nur mit anmelden, um länger geöffnet zu halten (...und jetzt mit dem neuen GastG erst recht).

Kann mich Kollegen Wiesemeier da leider nur anschließen, diesem Problem ist nur durch häufige Kontrollen effektiv zu begegnen...

Was ich bei unseren Kiosk- /Trinkhallenbetrieben zusätzlich noch mache, ist denen ein kleines, selbstgebasteltes Infoschreiben an die Hand zu geben, damit die Betreiber wissen wann sie was verkaufen dürfen und nachher keiner sagen kann, er hätte es nicht gewusst (wobei Unwissenheit natürlich nicht vor Strafe schützen würde).



Gepostet am 13.07.2005 um 09:48 von:
Benutzer: A. Borlinghaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=298#post298


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