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Sie haben meiner Meinung nach einen ortfesten Betrieb mit Alkoholausschank vor sich und Sie sind nicht in Brandenburg. Hier wäre die Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG die richtige Lösung. Eine Gestattung kommt nur aus besonderem Anlass in Betracht, der hier jedoch nicht ersichtlich ist.
Wenn sich der Gastwirt beeilt, dann könnte man über die Gaststättenerlaubnis recht schnell einig werden. Bei mir hatte ein Imbißwirt vor einem Baumarkt den IHK-Nachweis dabei und weil die Reisegwerbekarte desselben erst vor relativ kurzer Zeit erstellt wurde, konnte die Erlaubnis innerhalb einer Woche erstellt werden.



Gepostet am 03.11.2008 um 12:27 von:
Benutzer: Schwarzer
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