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Hallo !

Habe leider momentan wenig Zeit, deshalb gleich als Frage:

Wie geht man -nach aktueller Rechtslage- mit einem Imbisswagen (zum Verzehr an Ort u. Stelle + Glühwein) um, der für einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen (11.11. bis 31.12.) an einem festen Ort abgestellt wird, also quasi für die Vorweihnachtszeit (plus x).

[B]Befristete Erlaubnis § 2[/B] mit kompletter Prüfung, was m.E. zeitlich kaum machbar ist oder wie ?

[B]Gestattung[/B] dürfte m.E. -mangels besonderen Ereignisses- ausscheiden.

Reisegewerbe bei > 6 Wochen Standplatz m.E. auch nicht richtig.

Vielen Dank im Voraus !

 Danke  



Gepostet am 03.11.2008 um 10:11 von:
Benutzer: ABUROW
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