Forum-Gewerberecht

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Hei aus Hamm,

die Gewerbetreibenden bei Ihnen sind aber schnell.

Der Verkauf von Telekommunikationsanlagen sowie Zubehör unterliegt dem Ladenschluss, die Anbietung von Telefongesprächen nicht.

Mit einer Auflage werden Sie die Sache nicht in den Griff kriegen, da es ja eindeutige gesetzliche Regelungen gibt.

Da hilft eigentlich nur kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren!

Müssten Sie bei einer Auflage ja auch machen.

Wenn öfter gegen ges. Vorschriften verstoßen wird, dann können Sie irgendwann ein Untersagungsverfahren machen.



Gepostet am 13.07.2005 um 07:20 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=297#post297


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