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» Anzeigepflicht??? «

Einen wunderschönen, wenn auch sehr verregneten guten Morgen an alle !

Da ich heute morgen so gut gelaunt bin, werde ich nochmal kurz auf das Thema eingehen:

Ich erinnere nochmal an die Ursprungsfrage, die da lautete:

[quote][i]Original von Helge08[/i]
Ich habe ein Gewerbetreibenden der verstorben ist. Muss seine Frau das Gewerbe Ummelden auf Ihren Namen falls es weiterbetrieben wird??
[/quote]

Es ging also um die Gewerbeanmeldung bei Betriebsübernahme.
Kollege Schwarzer brachte dann das erste Mal die Gewerbeabmeldung durch die Witwe aufs Tapet. (Also keineswegs nur die böse Frau Bresgen und Kollegin ve-ru     , aber das ist der Preis, wenn man sich an einer Diskussion beteiligt, Kollege Schwarzer hat sich wohlweislich nicht mehr gemeldet, damit er die Haue nicht abbekommt (war ein Scherz ! macht ja Spass, die Diskussion!) )

Kollegin Moni hat daraufhin lediglich bemerkt, dass Sie bisher die Witwe nett angeschrieben haben und um Abmeldung gebeten haben. Bis dahin war noch nicht von einer Abmeldepflicht die Rede, sondern lediglich um die Mithilfe der Verbliebenen.

Kollegin ve-ru wies darauf hin, dass die Verbliebenen die Abmeldebestätigung auch für ihre Unterlagen benötigen (z.B. für die Steuererklärung).

Ich begründete meine Ansicht zur Abmeldung wie folgt:
[quote]Zu den Fakten;
Auch der Kommentar Landmann/Rohmer spricht in § 14 Rdn. 54 davon, dass § 46 GewO die Witwe nicht von der Anzeigepflicht entbindet.
Im § 46 GewO steht dies unter Rdn. 3 (es sei strittig, befürwortet würde dies durch Landmann/Rohmer, Fröhler/Kormann, Friauf/Heß, abgelehnt von Tettinger/Wank.) [/quote]

Nebenbemerkung an puz.zle: Ich schreibe zuächst einmal den verbliebenen Ehegatten an und bitte um Mitteilung der entsprechenden Daten. Wenn mir aber die Erben bekannt sind, schreibe ich diese an (hatte ich hier auch schon, dass zwei Söhne als Gemeinschaft geerbt hatten und die wollten das Gewerbe auch unbedingt abmelden, da sie die Bestätigung für das Finanzamt brauchten, mag sein, dass sich solche Informationen in einer kleineren Stadt wie unserer schneller rundsprechen und man so eher an die notwendigen Angaben zu den Erben kommt, da diese sich meistens sehr schnell bei der Steuerabteilung melden, die dann wiederum bei uns nachfragt, ob denn eine Gewerbeabmeldung erfolgt ist, worauf mir dann der Ansprechpartner bekannt ist).

Womit wir dann zu der Aussage von Kollege puz.zle kommen:
[quote]
Allerdings sehe ich kein Hinderungsgrund, wenn eine entsprechende Initiative von den Hinterbliebenen ausgeht und sofern diese konkrete Kenntnis zum ehemaligen Betrieb haben, diese in den Abmeldevorgang mit einzubeziehen, um möglichst Tatsachenentsprechende Angaben auf der GewA 3 zu haben.
Beispielsweise kann der Aufgabetermin des Gewerbebetriebes auch bereits weit vor dem Sterbedatum liegen, weil er krankheitsbedingt das Gewerbe seit geraumer Zeit nicht ausüben konnte und damit zusammenhängend die Abmeldung vergessen hatte. Oder die Angabe zur Frage vollständige Einstellung oder Weiterführung durch Dritte + Name des künftigen Inhabers (der nicht unbedingt zum Kreis der Hinterbliebenen gehören muss) kann zugleich bei der Abmeldung richtig erfasst und ggf. offene Anzeigenpflichten (GewA 1) geprüft werden. [/quote]

Genau aus diesem Grunde beziehe ich die Hinterbliebenen mit in die Abmeldung ein.

Um nochmal auf die Ausgangsfrage des Kollegen Helge08 zurückzukommen:
[quote][i]Original von Helge08[/i]
Ich habe ein Gewerbetreibenden der verstorben ist. Muss seine Frau das Gewerbe Ummelden auf Ihren Namen falls es weiterbetrieben wird??
[/quote]

Vielleicht können wir uns ja auf die Antwort einigen, dass die Frau das Gewerbe auf ihren Namen anmelden muss, falls es weiterbetrieben wird (die entsprechenden Paragraphen wurden in den einzelnen Beiträgen bereits erwähnt) und die Gewerbeabmeldung von Amts wegen ob mit oder ohne die Hilfe der Witwe vorgenommen wird.
Damit hat der Kollege seine Antwort, die er benötigt, um den Fall weiter bearbeiten zu können und wir müssen nicht weiterhin mal mehr mal weniger aneinander vorbeidiskutieren !

Freundliche Grüße aus einem heute komplett verregneten Euskirchen (soll lt. Wettervorhersage auch den ganzen Tag so bleiben)

P.S.: Wenn mein PC heute morgen nicht schon so ein Clown wäre und die Zitate anständig dargestellt hätte, hätte ich jetzt nicht so viel editieren müssen.



Gepostet am 27.10.2008 um 08:44 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29565#post29565


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