Forum-Gewerberecht

» Anzeigepflicht??? «

   
aus Mittelhessen und vom Fuße des Westerwaldes (hier pfeift der Wind dann doch nicht mehr so kalt).

Ich möchte mich ausdrücklich den Kollegen Land und Mischner anschließen. Der Tod des Gewerbetreibenden ist eine der wenigen Fälle, in denen eine Abmeldung von Amts wegen unproblematisch und angezeigt ist. Ich sehe es nicht so, dass die Abmeldung vAw ein bloßes Zwangsmittel ist. Wenn es keinen Pflichtigen mehr gibt, hat die Behörde überhaupt keine andere Möglichkeit das Gewerberegister richtig zu halten, als vAw abzumelden.

Auch ich sehe keine Rechtsgrundlage dafür hier eine Abmeldung der Erben einzufordern.

Unstrittig besteht die Anmeldepflicht für die Erben, soweit sie den Betrieb fortführen. Das Gewerberecht ist eine höchtspersönliche Angelegenheit. Ändert sich eine Person, liegt ein neuer Fall auf dem Tisch.

Was die Gebührefrage anbetrifft: In Hessen ist lediglich die [blink]Empfangsbescheinigung[/blink] kostenpflichtig! Verzichtet ein Meldpflichtiger auf das gute Stück Papier, muss er auch nix berappen.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 25.10.2008 um 13:10 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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