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Nochmals einen schönen guten Tag aus Voerde,

morgen will hier ein Gewerbetreibender ein stehendes Gewerbe "Verkauf von Telekommunikationsgeräten sowie Zubehör, Anbietung von kostengünstigen Telefongesprächen sowie Abgabe von alkoholfreien Getränken zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle" gem. § 14 GewO anmelden.

Vermutlich wird der erlaubnisfreie Gaststättenbetrieb nur deshalb angemeldet, um das Ladenschlussgesetz zu umgehen; der Betrieb dürfte ja theoretisch bis 05.00 Uhr geöffnet sein, wogegen der Verkauf und das Anbieten der Telekommukation nur bis 20.00 Uhr gestattet ist.

Ist dieses Problem auch schon in anderen Städten aufgetreten?

Wir beabsichtigen, einem eventuellem Missbrauch vorab durch eine Auflage gem. § 5 Abs. 2 GastG zu begegnen.

Gruß aus Voerde, Perle am rechten Niederrhein

Frank Dignaß  Lesen  



Gepostet am 12.07.2005 um 16:07 von:
Benutzer: Frank Dignaß
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