Forum-Gewerberecht

» Anzeigepflicht??? «

Hi,

ich sehe das auch so wie der Kollege Land und habe es auch immer so gehandhabt. Dass der Erbe eine Anmeldepflicht hat, soweit er das Gewerbe fortführen will, ist logisch, aber eine Abmeldepflicht? Woraus sollte sich das ergeben? Ich gebe zu, die einzelnen Kommentare sprechen sich hierzu nicht deutlich genug aus, aber m.E. ist allein der Wortlaut des Gesetzes eindeutig:[b][u] "Wer".[/u][/b] Das ist der Anzeigepflichtige, also der Gewerbetreibende oder sein gesetzlicher Vertreter, aber nicht der Erbe (der ist nämlich weder Gewerbetreibender noch gesetzlicher Vertreter). Vom Erben eine Abmeldung zu fordern, stimmt m.E. mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht überein und kann so auch nicht aus den Kommentaren zur GewO geschlossen werden.

Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 24.10.2008 um 10:45 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
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