Forum-Gewerberecht

» Anzeigepflicht??? «

[quote][i]Original von ve-ru[/i]
@ Kollege Land.
Schreibt Ihr wirklich einen Bescheid mit allem drum und dran und schickt das Teil den Erben ins Haus. (für die meist sehr geringe Abmeldegebühr oder auch noch gebührenfrei)  verwirrt  

Nur zur Info
Bei uns kostet die Abmeldung derzeit 10 Euro.[/quote]

Hallo nach Thüringen,

das Problem des Bescheides stellt sich bei konsequenter Verfolgung meiner Argumentation so nicht, da durch das Ableben des Gewerbetreibenden (Anzeigesplichtigen) auch der Adressat des Bescheides "Abmeldung von Amts wegen" nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern erfolgt die Abmeldung des Betriebes im Wege der Korrektur unrichtig gewordener Daten nach dem Datenschutzgesetz des Landes als schlichtes Verwaltungshandeln und ohne Gebühr.

In Bezug auf die Anwendung des § 46 GewO möchte ich noch anmerken, dass es sich hierbei um die Fortführung des Gewerbes durch einen [B]Stellvertreter[/B] handelt. Es werden also nicht die Fälle betrachtet, in denen der Erbe selbst das Gewerbe fortführt (was prozentual wohl eher häufiger vorkommt).

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 24.10.2008 um 10:30 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29489#post29489


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