Forum-Gewerberecht

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[QUOTE]Ich nehme mal an, der Kollege hatte einen nicht ganz so einfachen Tagesstart heute ![/QUOTE]
Da haben Sie recht. Ich bedauere hiermit meine Wortwahl  anbeten  . In der Sache stimme ich der Kollegin Bresgen selbstverständlich nicht zu. Um Wiederholungen zu vermeiden, sei auf den Koll. R. Land verwiesen. Eins noch: Ein Verwaltungsakt muss nicht zwingend mit Gebührenfolgen verbunden sein.

@ve-ru
Sie melden das Gewerbe ganz normal in der EDV ab. Bemerkung: Abmeldung v.A.w. Die Unterschrift des Gewerbetreibenden ist nicht erforderlich (wie auch ?). Original und Empfangsbescheinigung heften Sie ab. Sollte ein Hinterbliebener eine Dokumentation der Abmeldung benötigen, erteilen Sie eine (erweiterte) Auskunft aus dem Gewerberegister. Dort ist dann die Abmeldung dokumentiert.

Viele Grüße und nichts für ungut
J. Neu



Gepostet am 24.10.2008 um 10:29 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29488#post29488


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