Forum-Gewerberecht

» Anzeigepflicht??? «

Ich schließe mich der Meinung von Moni und ve-ru an, mal ganz davon abgesehen, das ich die Wortwahl des Kollegen Neu nicht gerade toll finde. Ich glaube kaum, dass hier jemand von uns Aktionen durchführt um Bürger zu gängeln oder seine sogenannte Machtposition auszukosten.
Ich nehme mal an, der Kollege hatte einen nicht ganz so einfachen Tagesstart heute !

Zu den Fakten;
Auch der Kommentar Landmann/Rohmer spricht in § 14 Rdn. 54 davon, dass § 46 GewO die Witwe nicht von der Anzeigepflicht entbindet.
Im § 46 GewO steht dies unter Rdn. 3 (es sei strittig, befürwortet würde dies durch Landmann/Rohmer, Fröhler/Kormann, Friauf/Heß, abgelehnt von Tettinger/Wank.)

Ich bin auch der Meinung wie Moni J., dass erst durch den Hinterbliebenen unstrittig geklärt werden kann, ob und wie das Gewerbe evtl. fortgeführt wird, und so erst die erforderlichen Informationen für die Gewerbeabmeldung zusammenkommen.

In NRW ist eine Gewerbeabmeldung gebührenfrei, dem Hinterbliebenen entstehen also hier keine Kosten durch die Meldung.
Davon abgesehen steht im Kommentar Landmann/Rohmer zu § 14 unter Rdn. 48 a, dass die Zwangsabmeldung ein Verwaltungsakt (mit Gebührenfolgen) ist.
Bei uns würde der Hinterbliebene also durch eine Abmeldung von Amts wegen sogar einen Nachteil haben.

Freundliche Grüße aus Euskirchen



Gepostet am 24.10.2008 um 10:12 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
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