Forum-Gewerberecht

» Anzeigepflicht??? «

[quote][i]Original von Moni J.[/i]
Jedoch muss ich hier noch einmal nachhaken:
Ich verstehe den Kommentar im Friauf zu § 14 GewO, RdNr 27 so, dass bei Tod des Gewerbetreibenden eine Anzeigepflicht der Erben, bzw. des Ehegatten besteht.

Mit unserer Anfrage haben wir die Möglichkeit die Angelegenheit dahingehend zu klären, ob das Gewerbe komplett abgemeldet wird oder ggf. doch von jemanden weitergeführt werden soll.[/quote]

Hallo in den Westerwald,

ich verstehe die von Ihnen angeführte Kommentierung von Heß in Friauf (§ 14, RdNr. 27) so, dass sich diese Anzeigepflicht eben auf die "Übernahme" des Betriebes als Gewerbeanmeldung wg. Erbfolge/ Kauf/Pacht bezieht. Gleichwohl gebe ich zu, dass die Platzierung der Randnummer unter dem Punkt 4 "Aufgabe des Betriebes, einer Zweign iederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle" den Schluss zulassen kann, dass der Kommentator die Anzeigepflicht des Erben auch auf den Vorgang der Gewerbeabmeldung bezieht.

Dieser Auffassung kann ich mich jedoch deswegen nicht anschließen, da § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO durch die Formulierung "Wer... anfängt..." ganz klar nur den Gewerbetreibenden selbst oder aber einen gesetzlichen Vertreter des Gewerbetreibenden (bei jur. Personen) meint. Dies ist jedoch der Erbe nicht.

Ungeachtet dessen wird in der Praxis sicherlich oftmals der Erbe den Hinweis auf das Ableben des Gewerbetreibenden geben und somit die Gewerbe-Meldestelle informieren. Dies sicher erst recht, wenn er beabsichtigt, das Gewerbe fortzuführen.

Gleichwohl sehe ich für den Erben bezüglich der Gewerbe-Abmeldung keine Meldepflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 24.10.2008 um 09:58 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
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