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» Anzeigepflicht??? «

[quote][i]Original von Schwarzer[/i]
    die Witwe müßte das Gewerbe des Ehemannes abmelden und wenn sie es weiterführen möchte, auf ihren Namen anmelden.[/quote]

Hallo in die Runde,

ich bin der Meinung, dass die Witwe das Gewerbe des verstorbenen Ehegatten nicht abmelden muss, da der Anzeigepflichtige ja verstorben ist; es erfolgt vielmehr eine Abmeldung von Amts wegen.

Falls sie das Gewerbe weiter betreiben will, trifft sie jedoch die Anzeigepflicht (GewA1) wegen einer Übernahme des Betriebes (Erbfolge/Kauf/Pacht).

Im Übrigen sollten die Vorschriften des § 46 GewO beachtet werden.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 23.10.2008 um 16:59 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29450#post29450


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