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» Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg «

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Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.10.2008, Az.: 9 LA 420/07

[QUOTE][B]Leitsatz/Leitsätze[/B]

Es ist auch bei Berücksichtigung europarechtlicher Bestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass auf Spielgeräte in Spielhallen eine Vergnügungssteuer erhoben wird, obwohl Spielbanken nach dem Nds. Spielbankengesetz zwar der Spielbankabgabe, nicht aber der Vergnügungssteuer unterliegen.[/QUOTE]

Quelle und Beschluss im Volltext: [URL]http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=050002007000420
9%20LA[/URL]



Gepostet am 20.10.2008 um 20:29 von:
Benutzer: Puz_zle
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