Forum-Gewerberecht

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    aus dem sonnigen Ingolstadt.

den Kopf zu frisieren ist leichter als das Fahrrad. Bin mit einer türkischen Friseurmeisterin befreundet, die schneidet mir kostenlos die Haare.

Das Fahrrad kann man zwar aufpeppen, aber frisieren im Sinne von Mehrleistung muss man hier den Körper. Das vereitelt meine andere Freundin, Italienierin und Inhaberin einer Eisdiele. Diese ist aber auf "Heimaturlaub" im Valle dei Gelatieri, Forno di Zoldo, Provincia Belluno, Regione Veneto. (Übrigens, geboren in Borken, NRW). Ich habe ihr versprochen, bis März nicht fremdzugehen. Dieses Versprechen bezieht sich aber nur auf Eis, ansonsten bin ich ungebunden.

Jetzt werden gleich die Diskussionen weitergehen (dazu ist ein Forum ja da), daher muss ich hier ausdrücklich feststellen, dass sich "befreundet" und "Freundin" hier nur auf ein freundschaftliches Verhältnis bezieht. Im Deutschen hat das Wort "Freundin" einen bestimmten Klang, offenbar kann man als Mann nicht mit einer Frau "nur" befreundet sein. Der Begriff "Bekannte" trifft die Art der Beziehung aber auch nicht. Es ist etwas dazwischen, lasst eurer Phantasie freien Lauf.

Es lebe das Leben!
Viva la vita!
(Mache gerade einen Italienisch-Auffrischungskurs, das wird eure Gedanken - und Beiträge - richtig auf Touren bringen.)

   



Gepostet am 20.10.2008 um 17:41 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29321#post29321


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