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Schönen guten Tag, Herr Dignaß! .... und ein freundliches  Moin  aus Cloppenburg!

Also, nach meinem Kenntnisstand ist der Betreiber einer Spielhalle, ebenso wie ein Gastwirt, für alles was sich in seiner Spielhalle im wahrsten Sinne des Wortes "abspielt" verantwortlich. Er kann sich also nicht damit herausreden, dass er nicht weiß, wer wann welche Spielgeräte wo aufgestellt hat. Sollte er es dennoch tun, wäre m. E. ein sofortiger Widerruf der erteilten Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit gerechtfertigt.

Im Kommentar Landmann / Rohmer zur Gewerbeordnung, Band 2, lfd. Nr. 220 (SpielV) wird zu § 3a der SpielV ganz deutlich ausgeführt, dass der Gewerbetreibende (z. B. der Gastwirt), in dessen Betrieb die Geräte durch [B]Fremdbetreiber [/B]aufgestellt werden, hierdurch in die Verantwortung genommen wird. Ihr Spielhallenbetreiber kann sich also nicht herausreden. Denn er darf ja das Aufstellen von Sielgeräten nach § 3a SpielV nur zulassen, wenn der Aufsteller (Erlaubnisinhaber nach § 33 c GewO) im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist. Hiervon muss er sich überzeugen. Und der Gewerbetreibende (hier der Aufsteller) darf die Geräte nach Abs. 3 ja nur dann aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde dieses schriftlich bestätigt hat.

In aller Regel werden zwischen dem Gewerbetreibenden und den Automatenaufstellern knallharte schriftliche Verträge geschlossen, aus denen ganz klar die Konditionen für das Aufstellen hervorgehen. Wenn Ihr Spielhallenbetreiber Ihnen diese Verträge nicht vorlegen mag oder will und sich weiterhin nicht kooperativ zeigt, würde ich zum einen das Widerrufsverfahren einleiten, zum anderen aber auch bis zur Klärung der tatsächlichen Verhältnisse über den Automatenaufsteller die Halle versiegeln. Begründen können Sie dieses immer mit dem Schutz der Spieler im Rahmen der Gefahrenabwehr sowie der bereits begangenen Gesetzesverstöße (OWi- und evtl. Strafverfahren). Diese Verfügung ist an den Spielhallenbetreiber zu richten.

Der Automatenaufsteller wird sich dann sicherlich ganz schnell bei Ihnen melden.



Gepostet am 12.07.2005 um 13:43 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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