Forum-Gewerberecht

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Hallo gmg,

Du hattest die Behauptung der angeblichen Probleme des Flippers mit der SpielV gepostet, -nicht ich.



Ist zwar off topic, aber das angebliche Zitat von mir hast Du falsch wieder gegeben.

Ich hatte mal gesagt:

Es gibt keine guten oder schlechten Fungames.

Und dies war in dem Zusammenhang eines Mehrplatz-Roulettetischs.

Da es immer noch einige Menschen gibt, die glauben, dass ein Einzelplatz-Roulette Fungame oder
Multigambler Fungame, welcher u.a. Roulette anbietet etwas fürs OA ist (weniger "böse" ) und
sobald es sich um ein Mehrplatz-Fungame handelt, etwas für die Polizei ist.

Da muss man aber eine klare rechtliche Linie fahren, d.h.bis zu welchem Punkt man noch eine Owi hat
und ab welchem Punkt den Verdacht einer Straftat.

In diesem Sinne

Gruß
Meike



Gepostet am 13.10.2008 um 18:53 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29127#post29127


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