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[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo dieter,

auf die Erklärung von gmg zum Flipper wäre ich auch sehr gespannt. Da ich die einschlägigen Urteile
zum Flipper und den Freispielen kenne,- die es übrigens seit Jahrzehnten gibt-, müsste es ja ganz
neue Erkenntnisse geben.[/quote]

Die Erklärung kommt nicht von mir ! Musst Du Dir schon selbst einen Kopf drüber machen. Du wirst es schon rausbekommen. Bist ja ein schlauer Kopf. Auch ohne Urteile.

Wie hast Du mir mal anderweitig mitgeteilt:
"Es gibt keine guten und keine schlechten U-Geräte."

Na dann > schlachte die Flipper !
Ich nicht !


[QUOTE]Dass gmg plötzlich keine ständigen Zuwiderhandlungen gegen GewO und SpielV kennt, finde ich erstaunlich.[/QUOTE]

Ich sprach von Geldspielgeräten ( Prüf-Bericht ), nicht von anderen Geräten in der Aufstellung.

Grüße



Gepostet am 13.10.2008 um 17:24 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29122#post29122


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