Forum-Gewerberecht
» Der Stacker «
Das es zu diesen Dingen Patente gibt, heisst doch nicht, dass es heute auch noch hier und so angewendet wird. Schau mal auf das Jahr der Patentanmeldungen.
'Münzbetätigte Automaten' , Was ist daran verwerflich, wenn sich jemand mit seiner Handynummer identifiziert umd eine DVD aus einem Automaten auszuleihen ?
Wenn etwas früher möglicherweise erlaubt war, bzw. nicht verboten, was sagt dir, dass es nach Inkrafttreten der neuen SpVO auch angewendet wird ?
Das weise bitte mal nach !
Kokaextrakt gehörte früher zum Grundrezept von CocaCola, wird es deswegen heute noch verwendet ?
Ausserdem bauen inländische Hersteller auch Geräte für das Ausland, Features, die dort möglich sind, aber hier entwickelt wurden, werden natürlich auch hier patentiert.
gmg : Warum können Flipper nach §6a aus dem Verkehr gezogen werden, da müsste doch die 6 Freispiele Ausnahme gelten ?
Gepostet am 12.10.2008 um 09:14 von:
Benutzer: dieter116
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