Forum-Gewerberecht

» Der Stacker «

Hallo gmg,

damit Du nicht "besprochen" oder "vorgeführt" wirst,
auch für Dich der Hinweis, den ich schon Stocrunner gegeben hatte.

Schau mal ab und zu beim Deutschen Patentamt vorbei, wenn Du etwas nicht verstehst
oder glaubst etwas Innovatives zu sehen.



Gruß an alle, die sich vielleicht auch mal den für jederman öffentlich zugänglichen
Recherchemöglichkeiten widmen wollen,

als Warnung gleich vorweg:
Es kann einem eventuell gewisse Illusionen rauben,
wenn man sich mit technischen Vorgängen trocken auseinander setzt und nicht die
Menschen und Gespräche hat, die einem etwas vorführen.

über DEPATISnet beim [URL]www.dpma.de[/URL]

gibt es Recherchemöglichkeiten für Einsteiger - Profis

Wenn Ihr einen Treffer habt, müsst Ihr die entsprechende Pdf aufrufen und dann nicht nur das "Deckblatt"
lesen, sondern in der oberen Leiste die einzelnen Blätter abrufen.
Dort erhaltet Ihr hervorragende Detailinformationen.

Wer z.B. "Gutachter" sucht, könnte dort über die Recherchemöglichkeit "Erfinder" nachschauen,
ob die Person bei bestimmten Fragestellungen zu
z.B. "Token oder ähnlichen Zahlungsmittel betätigbare Geldspielgeräte"
nicht in "Gewissenskonflikte" geraten könnte.


Wem nicht klar ist, wie "player-tracking" bzw. individuelles Auszahlverhalten aussehen könnte,
versteht es eventuell besser, wenn er auf Bl. 2/5 des Patents DE 43 37 277 B4 liest, Zitat:
"Damit jeder Spieler einen individuellen, nur von ihm gefüllten und auslösbaren Jackpot erhält,
identifiziert sich jeder Spieler mit einem tragbaren Datenträger, den er der Datenträgerlesevorrichtung am Unterhaltungsautomaten zuführt."


Wer z.B. die "Anfänge" der Fungames nachvollziehen möchte, bzw. Auszahlmöglichkeiten
über Punkte, versteckte Tasten im Inneren des Spielautomaten und Fernbedienungen erfahren möchte,
sollte sich die Patentschrift DE 3501187 C2, Anmeldetag 16.01.1985 in Ruhe durchlesen.

Titel: "Gewinn-in-Aussicht-stellender Spielautomat"


Wer bis heute glaubte, dass die Fernwirkung auf das Geldmanagement innovativ ist,
wird in den nachfolgenden Schriften eines besseren belehrt:

Gebrauchsmuster Rollennummer G 88 05 643, vom 28.04.1988
"Einrichtung zur fernsteuerbaren Kreditierung von Unterhaltungsgeräten"

Patent DE 199 60 213 A1, vom 14.12.1999
"Verfahren zum Information- und Datenaustausch zwischen einem münzbetätigten Automaten und einer Mobilfunkstation"

Zur Anmerkung: Sehr lesenswert auch mit seinen Folgepatenten, wenn man sich mit
separaten SMS-Gewinnspielen beschäftigt.


Patentschrift P 4337 277.5, vom 02.11.1993
"Verfahren zur Registrierung von Zählerständen von Guthabenzählern in einer einem Mikrocomputer umfassenden Steuereinheit zur Spielablaufsteuerung eines münzbetätigten Unterhaltungsautomaten mit einer Schreib- Leseeinrichtung für einen tragbaren Datenträger in Form einer Chipkarte."

usw......


Und alle, die wie gmg offensichtlich die Worte "Prävention" oder "gegen Veränderungen nach dem Stand der Technik gesichert gebaut sein"
nicht kennen, kann ich gerne Quellen zum Nachlesen senden.


Gruß
Meike



Gepostet am 12.10.2008 um 07:25 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29078#post29078


Beitrags-Print by Breuer76