Forum-Gewerberecht

» Der Stacker «

Hallo Meike,

[QUOTE]das Wort "Leider" meine ich auch so[/QUOTE]

oK, verstanden.

[QUOTE]Den von Dir für einige gewährte Vertrauensschutz ist eventuell ein Negativanhängsel von Herbstmessen, Schnittchenveranstaltungen,inhouse-Beschulungen oder ähnlichem[/QUOTE]

1) Ich gewähre niemandem einen Vertrauensschutz.
2) Ich spreche aber mit den Menschen, bevor ich mir ein Urteil bilde.
3) Ich lasse mir auch Sachen vorführen.
4) Ich habe nämlich keine Spielhalle zur Verfügung, an der ich mal eben etwas austesten kann.
5) Möchtest Du mal mit zu so einer Schnittschenveranstaltung ? Du bist recht herzlich eingeladen ! Ich möchte Dich aber jetzt schon darauf hinweisen, dass es keine Schnittchen gibt. Nur Probleme, die angesprochen werden.
6) Natürlich werde ich auch im nächsten Jahr versuchen, wieder mindestens zwei Tage auf der IMA zu verweilen, die neuesten Entwicklungen der Herstellerbranche zu erkunden, und viiiiiiele Gespräche zu führen. Auch dazu bist Du recht herzlich eingeladen. Man kann da nämlich Kontakte zu MENSCHEN knüpfen. Menschen aus allen Teilen der Branche: Hersteller, Verbände und Automatenaufsteller. Und man kann mit diesen Menschen SPRECHEN !!
Ich freue mich schon drauf !

[QUOTE]Da wir nun mittlerweile mit sehr vielen unterschiedlichen Aufstellern hier gepostet haben, müsste nun auch dem Letzten klar sein, dass eventuell einer von 500 tatsächlich Ahnung
von den Spielgeräten hat, d.h. welche technischen Möglichkeiten bieten sie. [/QUOTE]

Glaubst Du das wirklich im ERNST, dass Du hier mit vielen unterschiedlichen Aufstellern gepostet hast ??

[QUOTE]Also wäre nur die logische Konsequenz bei ständiger Zuwiderhandlung, d.h. dass ständig Spielgeräte in der Aufstellung vorgefunden werden welche nicht der GewO und SpielV entsprechen,
welche offensichtlich ab Werk so gebaut wurden dass die GewO, SpielV und letztlich auch der §284 StGB als verwaltungsakzessorische Strafbestimmung, etwas erweitert wird, um den Hersteller mit in die Pflicht zu nehmen. [/QUOTE]

1) Mir sind keine ständigen Zuwiderhandlungen bekannt. Dabei handelt es sich doch aber um Dein Aufgabengebiet. Du hast mich ja häufig genug darauf hingewiesen. Sind Dir ständige Zuwiderhandlungen bekannt ? Informationen kannst Du mir gerne per PN zusenden !
2) Mir ist der PTB-Prüfbericht mit dem entsprechenden - bewiesenen - Vorgang bekannt, aus dem nach meiner Auffassung nicht alle entsprechenden Schlüsse gezogen worden sind. ABER WIE BEREITS GESAGT, DAS IST DEINE BAUSTELLE, NICHT MEINE !
3) Mit ist bekannt, dass der/die Täter die damaligen Handlungen bereut.
4) Mir ist bekannt, dass das Verfahren abgeschlossen worden ist.


Und ja, ich gebe jedem Täter eine Chance auf einen NEUEN ANFANG !
In der Bundesrepublik Deutschland gilt nun mal die UNSCHULDSVERMUTUNG bis zum BEWEIS DES GEGENTEILS !!

Wenn Du das BÖSE, welches sich in dieser einen Herstellervernetzung ja wohl versteckt halten muss, weiter problematisieren möchtest, empfehle ich Dir, eine fundierte Anzeige zu erstellen, und den Vorgang strafrechtlich durch die zuständigen Kollegen verfolgen zu lassen.

Oder Du lässt Dir die Angelegenheit mal vor Ort vorführen. Wie gesagt: Die Einladung steht !

Abschließend noch eines:

[QUOTE]Natürlich könnte man auch über einem Flipper ein Schild aufhängen "Ab 150.000 gibt es 100,-€ Gewinn". - Habe ich persönlich aber so noch nie gesehen.-[/QUOTE]

Ist eine denkbare Möglichkeit, Dein Lieblingsgerät aus der Aufstellung zu nehmen.Wenn dieser fiktive Sachverhalt festgestellt würde.

Wenn ich immer dieses Gerede um den Flipper höre ! Darin unterscheidest Du Dich in keinem Punkt im Wissensstand von Verantwortlichen. Der Flipper nimmt man - wenn es unbedingt sein müsste - nach § 6 a SpielV aus der Aufstellung ! Problemlos ! Frage mal Deine Informanten.

Grüße



Gepostet am 11.10.2008 um 20:27 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29075#post29075


Beitrags-Print by Breuer76