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» Geräteinspektionen nach § 7 SpielV «

Hier geht es um die Gerätenachprüfungen, bitte ordne deine Antworten dem entsprechenden Beitrag zu.

Der Stacker ist für mich ein Gewinnspiel mach Anlage §5a Satz 3 .
Was ist er für dich ?

Welche Problematik siehst du denn in folgendem Satz ?

Die Zulassung beruht ausschließlich auf den Vorschriften der §§ 33 c ff. der Gewerbeordnung und den hierzu erlassenen Vorschriften der Spielverordnung. Vorschriften des Arbeitschutzes, der Sicherheitstechnik oder des Gesundheitswesens sowie Schutzrechte irgendwelcher Art werden durch die Zulassung nicht berührt.



Gepostet am 11.10.2008 um 07:22 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29062#post29062


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