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ich würde sagen nein, weil keinerlei Erreichbarkeit der Fa. an den Häuschen gegeben ist (nehme ich zumindest an).

Ich mache mir aber gerade andere Gedanken. Evtl. braucht die Fa. eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Die wäre nur dann entbehrlich, wenn sie die Immobilien auch ansonsten für die Eigentümer verwaltet, also die Gebäudeverwaltungstätigkeit betreibt (§ 1 Nr. 2 MaBV).

Gruß von Wetzlar an die Ostsee
   
Frank Schuster



Gepostet am 10.10.2008 um 13:13 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29043#post29043


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