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[quote][i]Original von Meike[/i]



Nehmt doch sicherheitshalber die zuständigen Stellen in Anspruch, denn das Aufstellen und der Betrieb
von nicht SpielV-konformen Spielgeräten fällt immer zu Lasten des Aufstellers / Betreibers und in Deutschland
haben wir [B]leider[/B] bis heute keinen Absatz im §284 oder der GewO (kenne zumindest keinen) in [U]dem auch Hersteller
und Verkäufer in die Pflicht genommen werden können, wenn z.B. festgestellt würde, dass offensichtlich eine
technische Einrichtung eingebaut wurde, welche dem Charakter des vielleicht sogar werkseits
angebrachten Aufklebers zu 100% widersprechen.[/U]

Gruß
Meike[/quote]

Also Dein Wort "leider" in diesem Zusammenhang finde ich nicht nachvollziehbar !

Habe ich das jetzt so richtig verstanden:
Du bedauerst also, daß der Hersteller von Geräten nicht nach dem StGB oder der GewO "in die Pflicht genommen wird", wenn der Aufsteller manipuliert ?

Ich bringe mal ein einfaches Beispiel aus dem Automobilbereich:
Der Hersteller stattet mein Kfz mit 100 PS aus.
Ich baue aber einen anderen Motor ein. Dieser hat 200 PS.
Dafür soll dann der Hersteller des Kfz verantwortlich gemacht werden ?

Ich bringe mal ein weiteres Beispiel aus dem Automatenaufstellbereich:
Der Hersteller des GSG stattet ein GSG mit einer bestimmten Software aus.
Der Aufsteller schafft es - über einen zwischengeschalteten Rechner mit einer speziellen Software - den Spieleraufwand des GSG zu erhöhen und damit die Einnahmen aus dem GSG zu manipulieren.
Dafür soll dann der Hersteller des GSG verantwortlich gemacht werden ?

Ich führe Deine Wort "LEIDER" mal auf die frühe Postingzeit zurück !
Mittlerweile komme ich mir wie ein "Langschläfer" vor.    

Grüße



Gepostet am 10.10.2008 um 07:56 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29019#post29019


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