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» Geräteinspektionen nach § 7 SpielV «

15,- sind die durch die SpVO gedeckelten Kosten für die Erteilung einens Zulassungsbeleges für ein Nachbaugerät. (§17)

Um dieses Checksummen hinunher zu beenden, wäre der Bitvergleich anzuwenden, der ist 100% sicher.


Meike :
Wie kann die Identität einer Software mit einer anderen festgestellt werden, wenn nicht beide den gleichen Ursprung haben ?
Was wäre die Beweisfrage bei einem Gutachten ?

Es geht darum zu prüfen, ob eine verwendete Software ( Gerät) mit einer geprüften ( duch PTB) identisch ist,
Da muss es eine Software gleichen Ursprungs sein, das ist doch der Sinn der Prüfung.

Inwieweit diese Software nun geprüft ist ist eine andere Sache, das hat aber nichts mit einer Prüfung nach §7 zu tun.
Und das glaubhaft Versichern keine Prüfung ersetzt, ist ja wohl auch jedem klar.


Welchen satz des Kleindruckten meinst Du?
Was hat der, deinerMeinung nach, für eine negative Auswirkung ?



Gepostet am 10.10.2008 um 06:09 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=29012#post29012


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