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Gruß an Alle,

betr. meiner Anfangsfrage hatte da jemand etwas gehört / gelesen?


Über die Qualität einer Prüfung einer Datenbank, bei der die verwendete Software von beiden Seiten
gleichen Ursprungs ist, sollte sich jeder selbst ein Bild machen und vor allem wie dies
bei einem forensisch sicheren Gutachten zu bewerten ist.

In wie weit eine Prüfung der Ursprungssoftware von Seiten der PTB durchgeführt wurde,
wird dort sicherlich in den Akten hinterlegt sein.

Ich gehe davon aus, dass die Prüfsoftware sicherlich auch dort mit Referenzmustern hinterlegt wurde,
denn es wird doch sicherlich nicht jeder Software einfach verwenden können,
ohne dass auch diese geprüft wurde, oder?

Eine "Prüfanstalt" hat nunmal etwas mit Prüfung und nicht mit "glaubhaft versichern" oder "politischem Willen" zu tun, oder nicht?

- Schade das sich offensichtlich niemand das Kleingedruckte auf jeder letzten Seite der Bauartzulassung angeschaut hatte. -


Gruß
Meike



Gepostet am 10.10.2008 um 03:51 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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