Forum-Gewerberecht
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Hallo Dieter,
lies doch bitte die §§ vollständig.
Ist eine Zulassung notwendig?
Wo dürfen die Automaten aufgestellt werden?
Wer entscheidet im Zweifelsfall?
Darf der Aufsteller entscheiden / festlegen, dass es sich hier um ein "Geschicklichkeitsspiel" handelt?
Ich persönlich, wenn ich Aufsteller wäre und würde irgend einen Automaten kaufen wollen,
auf dem ein Hinweis auf §5 a SpielV steht, dann würde ich sicherheitshalber bei den zuständigen
Behörden nachfragen.
Vielleicht hat auch bereits der Hersteller die zuständigen Behörden kontaktiert und kann eine
entsprechende schriftliche Bestätigung vorlegen.- da müsstest Du, wenn Du Interesse hast, mal nachfragen.
Dann wäre man auf der sicheren Seite.
Gruß
Meike
Gepostet am 07.10.2008 um 18:57 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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