Forum-Gewerberecht
» Geräteinspektionen nach § 7 SpielV «
Wie bereits gesschrieben, gehört das Gerichtsgutachten zur Sachkundeprüfung der Sachverständigen nach § 7.
Also einfach mal eine IHK in deiner Nähe fragen.
(Falls es sich um ein Gerät einer bestimmen Marke handelt, vielleicht nicht gerade den TÜV nehmen.)
Gepostet am 07.10.2008 um 07:25 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
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